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Qualifikationsmodus zur Teilnahme an der LGA

Ab der Saison 2018 (nach der BSP 2017) gilt ein neuer Qualifikationsmodus zur LGA:

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Ab der Saison 2013 (nach der BSP 2012) gilt ein erweiterter Qualifikationsmodus zur Teilnahme an der LGA. Diese Erweiterung resultiert aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre und soll

  • Zu mehr Teilnehmern auf der Landesgruppen-Ausscheidung führen, ohne die Anforderungen herunterzusetzen.
  • Die OG-Prüfungen in der eigenen Landesgruppe stärken.

Bisher galt:

  • Eine mit 270 Punkten – SG bestandene IP3-Prüfung und eine erfolgreiche Teilnahme an der LG-FCI-Ausscheidung bzw. der LG-Sichtung berechtigten zum Start bei der LGA. Wurde die LG-FCI-Ausscheidung oder die LG-Sichtung mit mindestens 270 Punkten abgelegt, wurde keine zusätzliche Qualifikations-Prüfung benötigt.

Künftig gilt:

  • Die bisherige Regelung, also:
    Eine mit 270 Punkten – SG bestandene IP3-Prüfung und eine erfolgreiche Teilnahme an der LG-FCI-Ausscheidung bzw. der LG-Sichtung berechtigen zum Start bei der LGA. Wird die LG-FCI-Ausscheidung oder die LG-Sichtung mit mindestens 270 Punkten abgelegt, wird keine zusätzliche Qualifikations-Prüfung benötigt.

    oder

    Zwei mit mindestens 270 Punkten – SG bestandene IP3-Prüfungen in zwei verschiedenen OG’en der Landesgruppe 02 (auch in der eigenen OG) auf zwei verschiedenen Übungsplätzen bei zwei verschiedenen Richtern der LG02 berechtigen zum Start bei der LGA. Bei mindestens einer der Prüfungen müssen mindestens 90 Punkte in der Abteilung C erreicht werden.

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